Ihr Baugutachter Team

IHR BAUGUTACHTER TEAM VERWEYEN & PARTNER berät Sie als unabhängige und freie Sachverständige & Baugutachter.
Wir bieten ein breit aufgestelltes Leistungsangebot
und freuen uns von Ihnen zu hören!

Logo: Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Baugutachter

Verweyen & Partner

IHR BAUGUTACHTER TEAM VERWEYEN & PARTNER ist ein eingespielter Verbund von freien, selbstständigen Baugutachtern, Energiefachberater.
Dipl.-Ing. Thomas Verweyen, ist seit 40 Jahren Architekt und Baugutachter. Er wird im Büro und vor Ort von Ingrid Verweyen, seiner Frau, organisatorisch unterstützt. Hier laufen alle Fäden zusammen.
Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Ihren wichtigen Anliegen weiterzuhelfen, kurzfristig, kompetent und vertrauensvoll.

Mitglied in der Bayerischen Architektenkammer (Nr.: 175948)
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (Nr.: 8261885)
Neutraler, selbstständiger Sachverständiger im Bau-und Planungswesen
Berechtigt für den Brandschutznachweis laut BayBO
Ausgezeichnet von der Regierung von Oberbayern mit der Denkmalschutzmedaille im Jahr 2000
Fassadenpreis der Gemeinde Aschau i.Ch. im Jahr 1995

Baugutachter Verweyen & Partner: Mängelkarte / Risskarte

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Referenzen zufriedener Kunden

Guten Abend Herr Verweyen,

Herzlichen Dank für die schnelle Rückantwort und den Ratschlag sich mit Herrn M. abzustimmen.
Vielen Dank auch für das Angebot die Obhut für das Haus während den Arbeiten zu übernehmen aber ein Urlaub lässt sich zu dieser Zeit nicht zu.

Ich werde Sie weiter am laufenden halten und noch den genauen Termin vom Bauträger bestätigen.

Ein schönes Wochenende und freundliche Grüße

M. Döring

11/02/2022

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrte Herr Verweyen,
haben Sie vielen Dank. Wir haben das Gutachten in Papierform letzte Woche erhalten und die Rechnung beglichen. Wir waren sehr zufrieden und sind froh, dass wir Sie und Ihre Frau engagiert haben.

J. Eiser

25/05/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Hallo Herr Verweyen,

wir möchten uns recht herzlich bei Ihnen bedanken – sehr professionelles Vorgehen und Dokumentation. Dank Ihnen haben wir unser gutes Gefühl bestätigt bekommen und dies ist uns sehr viel wert.

Vielen Dank!

F. Fahrnbach

31/05/2019

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrter Herr Verweyen,

vielen Dank für die Hinweise. Ich werde entsprechende Formulierungen in eine Anlage zur Abnahmeerklärung aufnehmen. Ich möchte nochmal betonen, dass es eine Freude war, mit Ihnen zusammen zu arbeiten.

Freundliche Grüße,

H. Becker

16/10/2019

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Ja. Herr Verweyen, Sie haben ebenso Recht in allem!

Ich bin mehr als überzeugt davon, dass Sie ebenso schwer kämpfen mussten. Sie sind ein Mensch der immer 150 % Leistung bringt und dabei noch so menschlich sind, in all dem was Sie tun. Und auch Ihre liebe Gattin ist so. Das bewundere ich so sehr an Ihnen beiden, sie strahlen so eine Lebensfreude, so einen Optimismus aus.

Einen guten Start in die Woche für Sie und Ihre Frau

Und ganz herzliche Grüsse,

K. Schuster

08/03/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrter Herr Verweyen,

herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Gerne begleichen wir die Rechnung.
Bezüglich Baubegleitung kommen wir auf alle Fälle auf Sie zurück, sobald es los geht.

Bis dahin, freundliche Grüße

F. Baumgarten

21/04/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrte Frau Verweyen,
sehr geehrter Herr Verweyen,

vielen Dank für die rasche Bearbeitung und zur Verfügung stellen des Protokolls.

Ich werde nach dem Inhaltsverzeichnis fragen und es Ihnen zur Verfügung stellen, vielen Dank für das Angebot der Überprüfung.

Auch für uns war es eine große Freude Sie als Experten an unserer Seite zu haben. Wir hatten von Beginn an ein gutes Gefühl mit unseren Bauträgern und haben uns umso mehr über Ihr positives Feedback gefreut, welches unser Gefühl bestätigt hat.

Vielen Dank für Ihr professionelles und kritisches Auge und den angenehmen Terminen mit Ihnen.

Bleiben Sie Gesund und alles Gute

M. Pfeffer

23/03/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrter Herr Verweyen,

Ich möchte mich bei Ihnen nochmals ausdrücklich für Ihren Einsatz und Engagement bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

M. Hartbauer

11/02/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Herr Verweyen, meine Frau und ich möchten uns noch einmal ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Engagement und Ihre stets sofortige Rückmeldung bei Fragen bedanken.
Ein Hausbau ist für Laien, wie wir es sind, immer sehr aufregend und alles ist neu.
Sie haben uns fortwährend das Gefühl gegeben, gut aufgehoben zu sein und das ganze „Erlebnis Hausbau“ sehr angenehm wirken lassen.
Gerne möchten wir Sie weiterempfehlen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Frau alles Gute, bleiben Sie gesund.

Mit besten Grüßen

A. und R. Fischer

11/07/2023

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Die Arbeit mit Herrn Verweyen war sehr angenehm. Die Beweissicherungs- und die Nachbegehungsgutachten, mit denen wir Herrn Verweyen für unser Denkmalschutzobjekt beauftragt haben, wurden sogar von dem Sachverständigungsbüro der Gegenseite gelobt. Man sehe selten so ausführliche und detailreiche Gutachten heutzutage. Positiv hervorzuheben ist, dass Herr Verweyen immer ein offenes Ohr und Ratschlag für seine Auftraggeber hat. Durchaus empfehlenswert!

L. Christl

10/06/2021

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Sehr geehrter Herr Verweyen,

vielen Dank für das Schreiben. Dann weiß ich zumindest rechtlich was mir/uns hier zusteht.
Dann gehen wir in ca. 10 Monaten auf die am Bau beteiligten Unternehmen zu und ich melde mich mit den Unterlagen wieder bei Ihnen.
Vielen Dank für ihre sehr gute und sehr ausführliche Unterstützung.

Vielen Dank und viele Grüße auch an Ihre Frau

M. Escher

15/10/2023

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

Guten Morgen Herr Verweyen!

Vielen Dank nochmals für Ihren Einsatz und Ihr umfangreiches Gutachten!

Wir halten Sie auf dem laufenden und wünschen Ihnen und Ihrer Frau alles Gute!

Viele Grüße von

Familie Schwab

22/03/2022

* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.

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FAQ

  • Woran erkennt man einen guten Baugutachter?

    Ein guter Baugutachter vertritt auf der Baustelle die Interessen seines Auftraggebers. Neutrales Verhalten erteile ich eine deutliche Absage. Jedoch fair sollte es zugehen. Das heißt, dass die Kritik sachlich, ohne Emotionen und deutlich erkennbaren qualitätssteigernden Charakter haben muss. Wenn zum Beispiel Mängel erkennbar werden, die später nur mit einem enormen Mehraufwand beseitigt werden können, ist jeder der Beteiligten dankbar für die baugutachterliche Achtsamkeit. Schwieriger wird es mit den nicht eindeutigen Fällen. Hier werden gerne von Toleranzen und DIN-Normen gesprochen, doch man muss wissen, dass dies lediglich Empfehlungen sind, ohne baurechtlichem Hintergrund. Es kommt mehr darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, als auf angebliche Bauvorschriften, die gar nicht existieren. Der Bauherr sollte offen seine Wünsche und Ziele nennen oder sie von seinem Baugutachter erklären lassen.

  • Welche Fähigkeits-Nachweise sollte der Baugutachter vorlegen können?

    Der Baugutachter kann seine Befähigung mit seiner Ausbildung, seiner langjährigen Erfahrung, seinen Abschlüssen und seinem Lebenslauf und seinen Leistungsberichten nachweisen. Idealer Weise veröffentlicht er auch einige seiner Gutachten auf seiner Webseite. Wichtig sind auch Auszeichnungen von amtlicher Stelle auch in artverwandten Berufen.

  • Welche Ausbildung muss ein Baugutachter idealer Weise vorweisen?

    Ein guter Baugutachter vertritt auf der Baustelle die Interessen seines Auftraggebers. Neutrales Verhalten erteile ich eine deutliche Absage. Jedoch fair sollte es zugehen. Das heißt, dass die Kritik sachlich, ohne Emotionen und deutlich erkennbaren qualitätssteigernden Charakter haben muss. Wenn zum Beispiel Mängel erkennbar werden, die später nur mit einem enormen Mehraufwand beseitigt werden können, ist jeder der Beteiligten dankbar für die baugutachterliche Achtsamkeit. Schwieriger wird es mit den nicht eindeutigen Fällen. Hier werden gerne von Toleranzen und Din-Normen gesprochen, doch man muss wissen, dass dies lediglich Empfehlungen sind, ohne baurechtlichem Hintergrund. Es kommt mehr darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, als auf angebliche Bauvorschriften, die gar nicht existieren. Der Bauherr sollte offen seine Wünsche und Ziele nennen oder sie von seinem Baugutachter erklären lassen.

  • Wie bestellt der Bauherr einen Baugutachter?

    Alles beginnt mit einer Email-Anfrage oder einem kostenlosen Telefongespräch, bei dem der Kunde uns seine Fragen und Wünsche erklärt. Dabei ist die Objektgrösse (ungefähre Quadratmeterangabe) Objektanschrift und E- Mail-Adresse zunächst ausreichend. Noch am Telefon nennen meine Frau oder ich einen Festpreis zuzüglich der Mehrwertsteuer. Dieser zugesagte Pauschalpreis enthält alle anfallenden Kosten, dafür garantieren wir.

    Sollten sich jedoch Mehrkosten ergeben, weil der Auftrag zum Beispiel nachträglich erweitert wird, rechnen wir mit beidseitiger Fairness und reichen vor Leistungsbeginn unser erweitertes Angebot nach.

    Unsere Bitte: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater rechtzeitig, ob Sie die Kosten meiner Beratung steuerlich absetzen können. Das ist nicht immer der Fall.